Es fallen keine Steuern aus Deutschland an.
Dann richtet sich alles danach, wie lang man sich in Thailand aufhält. Bei > 183 Tage gilt Thai-Steuerrecht, < 183 Tage gilt das Deutsche Steuerrecht (wichtig: am 01.01. eines Jahres muss der Aufenthaltsort nachweislich außerhalb Deutschlands sein und in dem Jahr müssen mehr als 183 Tage im Laufe des Jahres außerhalb Deutschlands verbracht werden).
Es gibt ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Thailand und Deutschland so dass nur in einem Land, abhängig von der Aufenthaltsdauer, besteuert wird.
Es fällt eine geringe Steuer in Form der "Land Tax" an, etwa 1.500 THB (38,50€) jährlich.
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